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Begründung der angestrebten Ziele

Die Stallpflicht für Geflügel ist unverhältnismäßig und sogar kontraproduktiv, die Schäden dagegen sind in jedem Falle erheblich.  Die interner Link folgt Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 macht die Stallhaltung zur staatlich vorgeschriebenen Haltungsform.  Selbst bei Erteilung aller Ausnahmegenehmigungen schränkt sie die Freilandhaltung so maßgeblich ein, daß die neuen Haltungsmöglichkeiten nicht mehr mit den alten vergleichbar sind.

In ganz Deutschland wurden im letzten Winter trotz intensiver Suche nur ca. 300 Wildvögeln, die den Virus H5N1 zum Zeitpunkt ihres Ablebens in sich trugen, gefunden.  Damit ist die Vogelgrippe zahlenmäßig absolut unbedeutend.  Die Vogelgrippe gibt es in verschiedenen Ausprägungen seit hunderten von Jahren, früher wurde sie einfach nur Geflügelpest genannt.  Der vergangene strenge Winter hat ganz klar gezeigt, daß es sich um keine Seuche handelt, denn eine Seuche wäre bei Definition mit schneller und massenhafter Verbreitung verbunden gewesen.  Die hat es in freier Wildbahn definitiv nicht gegeben.  Es ist auch kein einziger Mensch infiziert worden.  Somit ist keine Notwendigkeit, noch nicht einmal die mögliche Rechtfertigung, von Zwangsmaßnahmen gegeben.

Die Stallpflicht führt aber zu

  • einer nicht artgerechten Tierhaltung (keine Sonne, kein Gewässer, Bewegungsmangel, keine freie Futterwahl, geringe Futtervielfalt, keine Stimulation durch Umwelteindrücke),
  • daraus resultierender verschlechterter Tiergesundheit und Hygiene und gestörtem Sozialverhalten;
  • dem außerplanmäßigen Schlachten ganzer Bestände wegen Aufgabe der Tierhaltung, was besonders zu Lasten kleiner bzw.  ökologisch vorbildlicher landwirtschaftlicher Betriebe und der Rassenvielfalt (neudeutsch: der Biodiversität) geht,
  • einer gesundheitlichen Belastung der Geflügelhalter durch intensiveren Kontakt mit dem Geflügel und dem aufgewirbelten Staub.


Selbst eine Stallpflicht während Zeiten des Vogelzuges ist kontraproduktiv.  Sie führt zu einer bedeutenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Tiere vom Zeitpunkt der Aufstallung bis zur Freilassung.  Somit sind die frisch freigelassenen Vögel entschieden anfälliger als sie es bei dauerhafter Freilandhaltung wären.  Wenn, das für Sie nicht offensichtlich ist, so stellen Sie sich einfach vor:  Einen Bauer oder Forstarbeiter vom alten Schlag und einen Gefangenen, der gerade aus richtiger Kerkerhaft (nicht aus unseren Luxushotels namens Justizvollzugsanstalt), entlassen worden ist.  Wer wird sich beim Aufenthalt im Freien (so sehnsüchtig sich der Ex-Gefangene danach auch gesehnt haben mag!) eher eine Erkältung oder Schlimmers holen?  

Die theoretisch mögliche Mutation als Voraussetzung einer Pandemie (unter Menschen) darf nicht mit vermehrter Stallhaltung beantwortet werden.  Das oben beschriebene Zusammensperren der Vögel auf engem Raum verstärkt das Risiko der Ausbreitung möglicher Viren innerhalb des Bestandes.  Mehr noch: durch die erzwungene Stallhaltung wird die Intensität des Kontaktes der Tierhalter mit den Tieren extrem gesteigert.  Durch solche Nähe gab es die Übertragung von Tieren auf Menschen in Asien.  

Die genannten negativen Faktoren können durch die Verringerung der Ansteckungsgefahr durch Wildvögeln nicht aufgewogen werden.  Denn die Ansteckung kann ja keinesfalls ausgeschlossen werden.  Z.B.  können schon durch die Tierhalter Erreger eingeschleppt werden.  Die wenigen Fälle von infiziertem Nutzgeflügel bestätigen das: es waren die Tiere im Stall, die unverhältnismäßig stark erkrankt sind! Deshalb glauben wir, falls es überhaupt eine Bedrohung der Bevölkerung durch die Vogelgrippe gibt, steigert die Stallhaltungspflicht die Gefahr!

Nach der interner Link folgt Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 dürfen Flächen auf denen Geflügel gehalten wird nur noch mit Schutzkleidung betreten werden.  Echte bäuerliche Freilandhaltung ist somit unmöglich.  Die Tiere müssen eingepfercht werden.  Damit gelten alle als Gegenargumente zur Stallpflicht angeführten Tatsachen in verminderter Stärke auch für diese Haltungsform, wenn sie bei dichtem Besatz erfolgt.  Soll sie nicht bei dichtem Besatz erfolgen, so sind die notwendigen Zäune unerschwinglich, das bedeutet, eine wirkliche Freilandhaltung wird es nicht mehr geben.

Nach der gleichen Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 müssen bei jedem Halter die ersten 60 Gänse und Enten alle vier Wochen untersucht werden.  Werden 6 oder 60 Tiere gehalten sind es 100 % der Tiere, die untersucht werden müssen, sind es 6.000 so sind es nur 1%.  Diese Vorschriften gehen eindeutig zu Lasten der bäuerlichen und der artgerechten Tierhaltung, sowie auf Kosten der Rassevielfalt, da gefährdete Haustierrassen üblicherweise in kleinen Beständen gehalten werden (sonst wären sie ja nicht in ihrem Bestand gefährdet).

Alternativ zu den vorgesehenen Untersuchungen wird die Haltung einiger wenige Hühner zusammen mit den eingesperrten Gänsen erlaubt.  Diese Hühner werden als Indikatorvögel eingesetzt.  Da eine etwaige Infektion mit Vogelgrippe bei diesen schneller und schwerer verläuft, sollen sie anzeigen, wenn ein Bestand infiziert ist.  Diesem Ansatz wäre nicht zu widersprechen, er wäre sogar ausgesprochen positiv zu beurteilen, wenn nicht Gänse Hühner, die nicht fliehen können, töten würden.  Die Hühner werden also sterben, ob sie mit der Vogelgrippe infiziert werden oder nicht.  Die Vogelgrippe wäre für sie sicherlich sogar der angenehmere Tod.


Es besteht eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Stallpflicht und vorgeschriebener Massentötung von Geflügel einerseits und den Maßnahmen bei anderen Bedrohungen des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung andererseits:

Es sterben alleine in Deutschland jährlich zwischen

  • 70.000 und 140.000 an den Folgen des Rauchens
  • 3.000 und 16.000 Menschen an den Folgen einer normalen Grippe
  • 5.000 und 7.000 bei Verkehrsunfällen

An der Vogelgrippe starben 0 Menschen in Deutschland und die Pandemie ist nur eine hypothetische Möglichkeit.  Dennoch sollen beispielsweise in der Grafschaft Bentheim 230.000 Tiere getötet werden, falls nur 1 Nutzvogel an Vogelgrippe erkranken sollte.

In den letzten 10 Jahren gab es in Europa unter der Überschrift einer drohenden Tierseuche wiederholt Massenvernichtungsaktionen - ohne daß eine mit den obengenannten gesundheitlichen Bedrohungen anderer Art nur entfernt vergleichbare Gefahr für die Menschen bestanden hätte.  Allein in Großbritannien wurden 5.000.000 Rinder im Zusammenhang mit BSE getötet, obwohl seinerzeit (und auch bis heute) kein einziger Fall einer nachweislichen Ansteckung eines anderen Tieres oder Menschen vorlag.  Wir müssen aus der Vergangenheit lernen - das gilt auch in diesem Themenbereich.

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