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Diese Regeln sind mit der generellen Stallpflicht, die es in Deutschland nun schon zweimal gab, nicht zu vergleichen. In den belgischen "Risikogebieten" gelten nämlich dann in der Zeit vom 11. September bis Ende Oktober in etwa die Regeln, die nach der Aufstallungsverordnung im Falle von Ausnahmegenehmigungen in den "Nichtrisikogebieten" in Deutschland gelten, also Fütterung und Tränken nur in einem Innenraum oder wahlweise Abschirmung des Geflügels durch Netze.
Hier finden Sie den Bericht des BRF (ohne Gewähr).
Anmerkung vom 19.10.2025: Der link war verwaist, ersetzt durch einen link auf web.archive.org mit capturevom 25.10.2006
Wie ein Blick auf die Seiten des Interministeriellen Kommissariats ‚Influenza’ zeigt, gilt während dem Rest des Jahres eine stark reduzierte Einschränkung der Geflügelhaltung, wobei auch noch zwischen gewerblichen und privaten Haltung unterschieden wird. Wer Lust hat
schau mal rein.
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