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Dies hat die Regierung von Schleswig-Holstein bekannt gegeben.
Immer noch im Stall gehalten werden muß laut Pressemitteilung Geflügel zumindest in folgenden Gebieten (wir zitieren):
- 500 Meter Küstensaum an Nord- und Ostsee,
- 500 Meter Ufersaum bei den großen Inseln (zum Beispiel Fehmarn, Föhr und Pellworm),
- ausgewiesene Naturschutzzonen (zum Beispiel Naturschutzköge) an der Westküste und
- 500 Meter Elbufersaum.
Weiterhin berücksichtigt werden im Binnenland Bereiche, in denen es zu gehäuften Feststellungen im zurückliegenden Jahr kam (zum Beispiel im Bereich Molfsee).
Bei Untersuchungen von bislang 4.300 Tieren verendeten Tieren war angeblich 32 * das Virus H5N1 festgestellt worden, ein Ergebnis das nicht gerade den Rückschluß auf eine tödliche Seuche zuläßt.
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