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17.09.2006 07:16

reduzierte Ausnahmeregelungen

Noch sind in den meisten Landkreisen die im Frühjahr erteilten Ausnahmegenehmigungen nicht zurückgezogen worden. In manchen Gebieten aber schon. Hier zwei Beispiele:

(Erhöhte Abstände um geographische Bezeichnungen und geklammerte Zusätze sind von uns hinzugefügt.)

Der NDR meldete am 04.09.06:

"Die Landkreisverwaltung auf    Rügen    hat Deutschlands größte Insel vollständig zum Risikogebiet für Hausgeflügel erklärt. Damit müssen die Tiere dort wegen Vogelgrippe-Gefahr wieder in den Stall. Das Land    (Mecklenburg-Vorpommern)    hatte in der vergangenen Woche landesweit die Stallpflicht für 320 Gebiete an der Küste oder in der Nähe von Seen und Feuchtgebieten angeordnet."  

Vlothoer Anzeiger vom 16.09.06:

"'Dies hat uns veranlasst, die im Mai erteilte generelle Ausnahmegenehmigung von der Aufstallpflicht für Geflügel im    Kreis Herford    für den Bereich der Weser aufzuheben', sagte Dr. Zwingelberg. Ab 1. Oktober ist eine Freilandhaltung von Geflügel in einem Teilgebiet der Stadt Vlotho somit nicht mehr zulässig."

Noch sind diese weiteren Einschränkungen Einzelfälle, aber sie sind Vorboten eines traurigen Herbstes.

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