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10.05.2006 22:15

Regelhaltung Stall bleibt

Mit Presserklärung vom 10.05.2006 hat Horst Seehofer die Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 bekannt gemacht. Darin bleibt die Stallhaltung bis 15.08.2006 vorgeschrieben.

 
Mit Presserklärung vom 10.05.2006 hat Horst Seehofer die Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 bekannt gemacht.  Darin bleibt die Stallhaltung bis 15.08.2006 vorgeschrieben, denn § 1 sagt:

(1) wer ... (Geflügel) hält, hat diese

   1. in geschlossenen Ställen oder
   2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)

zu halten.

(2) Die zuständige Behörde soll Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit
Geflügel nicht

   1. in einem Gebiet, das nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung, nach § 4 Abs. 1 der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung oder nach § 3 Abs. 1 und 2 der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung als Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder Kontrollzone festgelegt ist,
   2. in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees, eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, oder
   3. in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20000 Stück Geflügel befinden,

gehalten wird.

...

(5) Enten und Gänse sind Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach Absatz 2 erteilt worden ist  ...  An Stelle der Untersuchung nach Satz 2 kann der Halter abweichend von Satz 1 Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel halten, soweit das sonstige Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen.


§ 2
(1) Die Untersuchungen nach § 1 Abs. 5 Satz 2 sind jeweils an Proben von 60 Tieren je Bestand in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen. Die Proben sind mittels Rachentupfer oder Kloakentupfer zu entnehmen. Werden weniger als 60 Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu untersuchen.
 
(2) Die zuständige Behörde kann, soweit dies zur Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung des Influenza-A-Virus erforderlich ist, anordnen, dass

   1. ein Geflügelhalter Untersuchungen in kürzerem als dem in § 1 Abs. 5 Satz 2 genannten Untersuchungsabstand durchführen lassen muss,
   2. ein Geflügelhalter das Geflügel serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen lassen muss und das Ergebnis der Untersuchung der zuständigen Behörde mitzuteilen hat,
   3. weitere Tiere eines Bestandes zu untersuchen sind.

Im Falle einer Anordnung nach Satz 1 Nr. 2 sind die Untersuchungen jeweils an Proben von 15 Tieren je Bestand durchzuführen. Werden weniger als 15 Tiere gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu untersuchen.

 

Laut Pressemitteilung vom 10.05.2006 tritt die Aufstallungsverordnung in Kraft an diesm Tag in Kraft.  Dadurch ist aber noch kein einziges Huhn frei, denn nun geht das Hick-Hack auf Landes- und Landkreisebene weiter. 

Aus der Pressemitteilung geht außerdem hervor, daß

"Der Tierhalter ist verpflichtet, bei im Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen. So hat er z.B. für die Sicherung des Tierbestandes gegen unbefugten Zutritt oder Befahren, Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen nur mit Einwegschutzkleidung zu sorgen, betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransportes zu reinigen und zu desinfizieren und muss eine Schadnagerbekämpfung durchführen und dokumentieren."

Dies ist nicht durchzuführen, da Freilandhaltung in vielen Fällen bedeutet, daß die Tiere frei laufen, ein Kreuzen von Besuchern und Hühnern nicht zu vermeiden ist.

Jeder der sein Geflügel frei hält, wie es seit Jahrtausenden, zum Wohl von Mensch und Tier geschehen ist, ist somit zumindest einem hohen Maß an Bürokratie und Risiko unterworfen, und das u.U. nur wegen dem sprichwörtlichen Frühstücksei bzw. der Regulierungswut von Politikern und der Sensationslust und Habgier vieler Medienleute.  De facto kann es unter der neuen Verordnung keine wirklich Freilandhaltung geben, nur im Freien eingepferchte Tiere und die noch von Friedrich-Löffler-Instituts und Horst Seehofers Gnaden.  Die nächste Stallpflicht kommt bestimmt im Herbst, außer wenn wir uns alle dagegen wehren, alle heißt nicht nur alle Geflügelhalter sondern auch alle Bürger, denen Medien und Politik noch nicht den Verstand und das Mitgefühl geraubt haben.

Damit Sie sich selbst ein Bild von den Regeln und Verlautbarungen machen können, halten wir für Sie diese auf unseren Seiten bereit

interner Link folgt Pressererklärung Nr. 085 vom 10.05.2006

interner Link folgt Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006

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