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11.10.2008 22:46

Stallpflicht im Umkreis von 50 km um Markersdorf

Nach dem Fund einer mit Vogelgrippe infizierten Ente in Markersdorf und der Tötung des Geflügels auf dem Hof gilt im Umkreis von 50 km bis auf weiteres Stallpflicht.

Eier aus dem Sperrbezirk im Umkreis von 10 km um den Hof dürfen nicht verkauft werden, Eierverpackungen sollen verbrannt werden und die Eierschalen und Geflügelabfälle dürfen im Umkreis von 50 km nicht an Geflügel verfüttert werden.  Kunden des Hofes können dort eingekaufte Geflügelprodukte vom Veterinäramt überprüfen lassen.

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