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Die Aufstallungsverordnung vom 09.05.2006 soll entfristet werden, also unbefristet über den 15. August 2006 hinaus gelten. Damit ist die Stallhaltung die Regelhaltung und die Ausnahmegenehmigungen können jederzeit widerrufen werden. Damit ist das Wohl von allem Geflügel in Deutschland von der Willkürherschaft des Bundesministers Seehofer und seines Gesinnungsgenossen Mettenleitner abhängig. Armes Geflügel!
Hier die Vorlagen für die Sitzung am 19.06.2006
0370_2D06.pdf und
0371_2D06.pdf
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