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Auch Bremen hat die Ausnahmegehmigungen von der Stallpflicht widerrufen.
In 14 Anlagen, in denen Puten gehalten werden, ist inzwischen eine Form der Geflügelpest (heutzutage Vogelgrippe genannt) aufgetreten. Entgegen den ersten Berichten handelt es sich dabei um die Variante H5N3, die selbst nach Aussagen der Behörden nicht auf Menschen übertragen werden kann.
Niedersachsen hat eine sehr hohe Dichte an Geflügel, die Anlagen mit meist sehr großen Beständen, stehen dicht aneinander. Über die Entlüftungsanlagen werden die Abgase der Hallen samt ihren Inhaltsstoffen zu der nächsten geblasen. Es ist lachhaft, wenn dann Gelügel im Stall bleiben muß. Luft muß auch dort hineingelassen werden. Die Nummer mit der Ansteckung durch Zugvögel kann da vergessen werden.
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