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13.12.2008 14:25

Wieder absolute Stallpflicht in Niedersachsen

In ganz Niedersachsen sind die Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht widerrufen worden,

nur weil in einem Kreis (Cloppenburg) eine Geflügelpest-Variante (H5N2) auf drei Höfen aufgetreten ist.  Die Informationslage ist noch recht unklar, aber Medienberichte enthalten folgende Aussagen:

- auf 4 Höfen (also auch auf einem auf dem noch keine Infektionen nachgewiesen werden konnten) sollen ca 100.000 Puten getötet worden sein.

- die Infektionsquelle ist noch nicht bekannt.  Dies wird gerade von Behördenvertretern als Begründung für die Aufhebung der Ausnahmegenehmigungen herausgestrichen.

- in einzelnen Berichten wird daraus geschlossen, daß man deshalb nicht bereit sein wird, die Stallpflicht aufzuheben, bis man weiß, wie die Krankheit übertragen wurde.  Wenn dies aber der Fall sein sollte, so dürfte das unter Umständen lebenslängliche Haft bedeuten, denn nur selten wurde mit Sicherheit festgestellt, wie ein Bestand infiziert wurde.

Wichtig ist hier noch mal der Hinweis, daß man diese Maßnahmen jetzt schon ergreift, obwohl es sich bei diesem Auftreten der Vogelgrippe nicht um die zum Menschenkiller hochstilisierte Variante H5N1 dreht. 

 

 

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