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< wieder Stallpflicht in den Niederlanden
30.08.2006 05:08

"Nur" Geldstrafe für Toni Hubmann

Der Halter von 12.000 Freilandhennen und Vermarkter für Freilandeier aus 300 Betrieben konnte in einem gerichtlichen Vergleich eine Haftstrafe vermeiden.

Laut österreichischen Medienberichten ist Hubmann eine Art Gallionsfigur der Halter von Freilandhühnern in Österreich und besonders auch in seiner Heimat, der Steiermark.  Daher fühlte er sich laut in den Medien wiedergebenen Aussagen der gemeinsamen Sache verpflichtet.  "Wir wollten mit dem Freilassen der Hennen darauf aufmerksam machen, dass diese Verordnung geändert oder verbessert gehört." wird er zitiert.

Deshalb wurde er zwischen Mitte April und Anfang Mai sechs Mal vom Amtstierarzt erwischt.  Das hätte nach österreichischem (Un)Recht 2 Jahre Haft bedeuten können.  Aber der Strafrichter Horst Lichtenegger war Medienberichten zufolge milde gestimmt und ließ dies auch die Anklage wissen.  Laut ORF sagte er dem Angeklagten: ""Herr Hubmann, Sie sind die Leitfigur der Hendlhalter, aber wir müssen uns leider trotzdem an die Gesetze halten."  So kam ein Ergebnis zustande mit dem Toni Hubmann anscheinend gut leben kann.  Ob die deutsche Justiz auch so tier- und menschenfreundlich handeln würde?  Die erste Verhandlung in Sachen Stallpflicht hierzulande machte wenig Hoffnung.

 

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