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< Keulung von Geflügel in Kanada
29.09.2007 10:42

Schweizer Bundesrat verzichtet gänzlich auf Stallpflicht

Diesen Winter soll es in der ganzen Schweiz, also auch in den sogenannten Risikogebeiten keine Stallpflicht geben, anders als in 2006/2007, als etwa 5 % des Geflügel ein 1/2 Jahr hinter Gitter mußte.

In den Risikogebieten dürfen die Tiere allerdings nur in geschützten Räumen getränkt und gefüttert werden.  Hühner und Puten müssen getrennt von Wassergeflügel gehalten werden.  Außerdem werden die 5000 Halter bzw deren Tiere "tierärztlich betreut" werden.

Im Communiqué des Bundesrates heißt es, daß wilde Wasservögel zwar Träger von Vogelgrippeviren sein könnten, diese aber selten wenn überhaupt auf Hausgeflügel übertragen würden.

Eine sehr erfreulich Entwicklung in der Schweiz - im Gegensatz zu dem was sich gerade in Deutschland entwickelt.


In der gesamten Schweiz waren im Winter 2005/06 32 infizierte Wildvögel gefunden worden, 2006/2007 gar keine.

 

 

 

 

 

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