Startseite > Nachrichtenarchiv
Das Einstellungsschreiben finden Sie
hier.
Wenn man das so liest hört es sich ganz vernünftig an. Dafür wird ein Staatsanwalt schließlich auch bezahlt, daß er gut anrgumentieren kann und somit Erfolg vor Gericht hat. Bloß Redegewandheit ist halt nicht alles.
Rechtlich ist auch vieles, wenn auch nicht alles richtig gelaufen, wenn man ausschließlich die Gesetze betrachtet auf Grund derer gehandelt wurde und diese nicht in Frage stellt. Bloß Gesetze entsprechen leider oft nicht dem was Recht ist, denn egal wie schlecht ein Staat ist - und ich meine hier nicht einmal die Bundesrepublik Deutschland, deren Gesetze seit einigen Jahren manchmal recht fragwürdig werden - die meisten Handlungen der Staatsorgane sind durch Gesetze gedeckt.
Aber gelogen werden sollte von einem Staatsanwalt in einem Rechtsstaat wenigsten nicht und man sollte ihm auch zumuten können, daß er sich etwas in der neueren relevanten Geschichte ähnlicher Handlungen auskennen sollte. Auch bei BSE wurde zu unrecht behauptet - wie damals schon hingewiesen wurde - daß die Tötung von Millionen Tiere notwendig sei. Heute geben auch diejenigen die damals die größten Verfechter des "vorbeugenden Tötens" waren zu, daß dies nicht notwendig war, um die erwiesenermaßen noch nicht einmal ansteckende Krankheit zu bekämpfen. Trotzdem hat man sich in Greueltaten gegenseitig übertroffen, alles zum angeblichen Schutz der Bevölkerung. Der Herr Staatsanwalt Erdt scheint Erinnerungslücken zu haben, die er einem Zeugen wohl nicht zugestehen würde.
Aber wir brauchen ja nicht in dieses dunkle Kapitel der Veterinärmedizin zurückzulangen: Wenn der Herr Staatsanwalt sich auch mal außerhalb der Einflußsphäre von FLI und bundesdeutscher Behörden Informationen holen würde, so wüßte er, daß man in anderen Ländern schon längst an Erkenntnissen hinzugewonnen hat, so zum Beispiel in England, wo man sehr eingeschränkt keult, wenn überhaupt noch. Wo die Wissenschaftler auch der Wissenschaft genug Ehre geben um zuzugeben, daß die Ansteckung von Zugvogel zu Hausgeflügel nicht das größte Risiko darstellt, sondern daß der Handel mit Geflügelprodukten maßgeblich zur Verbreitung des Virus beiträgt, so im Fall von Bernard Matthews, dem bislang größten Vogelgrippefall in England.
Apropos Übertragung auf dem Handelsweg: auch das müßte Staatsanwalt Erdt wissen, daß selbst deutsche Veterinärbeamte den Übertragungsweg Tiefkühlenten in den letzten drei H5N1-Fällen nicht ausschließen konnten. Und daß die lapidare Antwort des Leiters des Friedrich-Löffler-Institutes (Prof. Mettenleiter) war, daß keine Gefahr besteht, wenn man die infizierten Tiere ordnungsgemäß zubereitet, das heißt über 70 Grad Celsius erhitzt.
Noch ein interessanter Aspekt bezüglich der benutzten Medikamente. Die in der Tötungsaktion benutzten Medikamente sind nicht für Geflügel zugelassen. Dies wird auch vom Staatsanwalt nicht bestritten. Von den ausführenden Tierärzten wird laut Staatsanwalt auch nicht bestritten, daß bei einigen Tieren nachgespritzt werden mußte, weil der erwünschte Erfolg nicht eingetreten war. Der klagende Vorsitzende des Tierschutzverbandes Thüringen, selbst Tierarzt, hatte geltend gemacht, daß es durch das falsche Medikament zu einem längeren und qualvolleren Tod als nötig kommen mußte. Auch dies war vom Staatsanwalt als unrichtig abgewiesen worden, sinnigerweise mit dem Hinweis, daß es auf den Beipackzetteln aus dem Jahre 2001 noch nicht draufgestanden hätte und und ... Beipackzettel aus dem Jahre 2001 ??? Ja, "der Medikamentenbestand am Lager des Veterinäramtes" sei halt "durchweg älterer Art" gewesen. Das heißt aber wohl auch, daß diese abgelaufen waren und deshalb vermutet werden mußte, daß sie auch in ihrer Wirkung eingeschränkt sein könnten, also einen noch längeren Todeskampf bei fehlender Betäubung (das Narkosemittel war Teil des Tötungsmittels) geben würde. Aber auch das hat den Staatsanwalt nicht zum kritischen Denken veranlaßt. Wie sollte es auch? Laut Bericht des Staatsanwaltes hat der Anzeigeerstatter Fischer nämlich auch behauptet andere Tiere "seien ohne Betäubung sogar einfach in Plastiksäcke gesteckt worden und so qualvoll erstickt." Zu diesem Vorwurf wird keine Stellung genommen, er wird einfach stehen gelassen. Also ist diese Vorgehensweise durch sachkundige Veterinärbeamte wohl auch als rechtmäßig zu betrachten.
Waren wirklich Hausfriedensbruch, Wohnungsdurchsuchungen (wozu die denn?), Tötung gesunder Tiere und die damit einhergehende seelische Belastung der Tierhalter uvm. notwendig "in Abwägung des massiven Interesses der Öffentlichkeit" oder war es doch ein unrechtmäßiges Vorgehen, durchgeführt zu wessen Nutzen auch immer?
Liebe Besucher, hier finden Sie Nachrichten zum Thema Stallpflicht von Geflügel, Regelhaltung, artgerechte Tierhaltung, Keulung bzw Tötung von gesunden Tieren beruhend auf Pressemitteilungen, Verordnungen, Medienberichten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Fals Sie eine einzelne Nachricht angeklickt haben, aber die Übersicht über alle Nachrichten in unserem Archiv einsehen wollen, klicken Sie bitte
hier.
Falls Sie eine andere interessante Nachricht woanders gefunden haben, so wären wir für einen
Hinweis / link dankbar.